CSC Landshut

Die Webseite befindet sich im Aufbau. Inhalte sind möglicherweise noch nicht richtig dargestellt. In jedem Fall solltest du dich an die geltenden Gesetze halten. Der Verein, der am Ende auch den gemeinschaftlichen Anbau zum Ziel hat, stellt laut Neubrandenburger Staatsanwaltschaft rechtlich gesehen kein Problem dar. „Einen Verein bereits im Vorlauf einer möglichen Gesetzgebung zu gründen, ist erst mal nichts Verbotenes“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Lins auf Nordkurier–Nachfrage.

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Neben dem Freizeitkonsum und dem medizinischen Konsum ist uns in erster Linie eine Beratung und Prävention wichtig.

Wir haben sehr viel Erfahrung unter unseren Mitgliedern und können sämtliche Themenfelder bedienen.

Vom ersten Joint bis zum sicheren Umgang im Alltag, aber auch wissenschaftliche Zusammenhänge können Interessierten nahegebracht werden.

Wir möchten ein sicherer Ort für Konsument*innen und Interessierte aller Art sein.
Bei uns ist jede*r wichtig und kann mitbestimmen, gestalten und genießen.