CSC Landshut

Die Webseite befindet sich im Aufbau. Inhalte sind möglicherweise noch nicht richtig dargestellt. In jedem Fall solltest du dich an die geltenden Gesetze halten. Der Verein, der am Ende auch den gemeinschaftlichen Anbau zum Ziel hat, stellt laut Neubrandenburger Staatsanwaltschaft rechtlich gesehen kein Problem dar. „Einen Verein bereits im Vorlauf einer möglichen Gesetzgebung zu gründen, ist erst mal nichts Verbotenes“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Lins auf Nordkurier–Nachfrage.

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