Die Webseite befindet sich im Aufbau. Inhalte sind möglicherweise noch nicht richtig dargestellt. In jedem Fall solltest du dich an die geltenden Gesetze halten. Der Verein, der am Ende auch den gemeinschaftlichen Anbau zum Ziel hat, stellt laut Neubrandenburger Staatsanwaltschaft rechtlich gesehen kein Problem dar. „Einen Verein bereits im Vorlauf einer möglichen Gesetzgebung zu gründen, ist erst mal nichts Verbotenes“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Lins auf Nordkurier–Nachfrage.
Cannabis Social Clubs (CSC) sind Anbaugemeinschaften von Cannabisnutzern, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich organisieren. Ziel des Cannabis Social Club Landshut ist die Gründung und der Betrieb einer solchen Anbaugemeinschaft, sobald die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist. Da der Anbau von TCH-haltigem Hanf, auch für den Eigenbedarf in Deutschland zurzeit noch verboten ist, und auch aktiv strafrechtlich verfolgt wird, werden die vorrangigen Aufgaben und Ziele des Vereins und der Mitglieder zunächst darin bestehen, sich als Interessengemeinschaft von Cannabis-KonsumentInnen und PatientInnen einzusetzen für:
Der Verein befürwortet Qualitätskontrollen durch staatliche Labore oder durch den Verein selbst. Der Cannabis Social Club Landshut heißt als Mitglieder erwachsene Cannabis-Nutzer willkommen, die an einer sicheren Versorgung mit Qualitätskontrollen und -standards unter Ausschluss der Öffentlichkeit interessiert sind, und für eine Veränderung in der Drogenpolitik eintreten. Das umfasst sowohl medizinische Anwender*innen, als auch Genusskonsument*innen.
In diesem Sinne gibt sich der Cannabis Social Club Landshut (CSC Landshut) seine Satzung.
Ziel des Vereins ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit soll den Mitgliedern ein kostengünstiger Zugang zu verschiedenen Sorten Cannabis ermöglicht werden.
Der Verein setzt sich für eine Beendigung der Drogenprohibition und für die Schaffung regulierter Märkte, insbesondere für regulierte Cannabismärkte und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen und gesellschaftlichen Veränderungen ein.
Zur Zeit der Gründung des Vereins ist es illegal, Cannabis zu produzieren und weiterzugeben. Der Verein und die Mitglieder arbeiten aktiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Legalisierung von Cannabis, mit der Möglichkeit des Eigenanbaus und der vereinsrechtlichen Organisation als Ziel ein. In diesem Sinne betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit. Jugendschutz, Verbraucherschutz und der Schutz der öffentlichen Räume sind dem Verein ein besonderes Anliegen. Eine wissenschaftlich fundierte Aufklärung, frei von Ideologien, ist dafür nötig. Der Verein bietet Aufklärungsarbeit und Informationsveranstaltungen auch an Schulen anbieten.
Der Club möchte seinen Mitgliedern ein lebendiges Vereinsleben bieten, bei dem auch Spaß, Vergnügen und Geselligkeit in sicheren Räumen nicht zu kurz kommen.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Anbaurat.
I. Die Mitgliederversammlung
II. Der Vorstand
III. Der Anbaurat
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